Danke an die Blogs!
Posted: October 4th, 2009 | Author: Peter | Filed under: deutsch | Tags: design hinterlegung, design offenbarung, design schützen, design veröffentlichen |Wir sagen danke an Best-Practice-Business-Blog, Designbote, natürlich PriorMart-Blog und Plagiarismus-Blog, Farbenmix.de, gdeb.de, Plagiarismtoday.com, ttdesign.de und alle anderen Blogs, Foren und Websites, über die neue Besucher auf den neuen Designschutzservice geklickt haben.
Wir haben gemerkt, dass viele die Offenbarung eines Designs mit der Hinterlegung bei einem Notar verwechseln. Wer ein Werk bei einem Notar hinterlegen möchte, kann dies (schon seit 2006) bei www.PriorMart.com/de tun.
Bei Designprotection findet keine notarielle Hinterlegung (zur Vereinfachung eines Urhebernachweises) sondern eine Veröffentlichung statt. Durch die Veröffentlichung sichert sich der Designer ein anderes Schutzrecht, nämlich das “nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmackmuster”.
Bitte lesen Sie sich einmal durch die Tour, hier ist kurz und knapp erklärt, was die Vor- und Nachteile sind, was man beachten muss und danach ist man im Bilde. Denn hart aber wahr - Halbwissen ist der größte Feind des Designers.

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