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Kein Geschmacksmusterschutz für Penis-Trillerpfeife

Posted: December 10th, 2009 | Author: Peter | Filed under: deutsch | Tags: , |

Das Patentamt hat den Geschmacksmusterschutz für eine Penis-Trillerpfeife abgelehnt. Begründung: Das Design ist unanständig.

Dieses Wortspiels ungeachtet, wurde darauf verwiesen, das der geplante Einsatz der Penistrillerpfeife als Blasinstrument eben die Tätigkeit des “Blasens” mit sich ziehe, was allgemein als anzügliche Umschreibung einer gewissen Handlung verstanden wird und damit das Scham- und Sittlichkeitsgefühl eines beachtlichen Teil des Publikums verletzt. Eine Geschmacksmusterurkunde mit dem Bundesadler als Zeichen hoheitlicher Anerkennung wird der Anmelder daher nicht erhalten können.

Für das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster (siehe Designprotection.com) gilt ebenfalls die Beschränkung durch “die guten Sitten”. Ob die Auslegung jedoch hier identisch ausfällt, bleibt n.A.d.V.  fraglich. Das Geschmacksmuster nach nGGM gilt europaweit und wie jeder weiß, gelten “in andren Ländern andre Sitten”.

Quelle: agd.de



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