Posted: January 18th, 2012 | Author: Peter | Filed under: deutsch | Tags: Gemeinschaftsgeschmacksmuster, nicht e | No Comments »
Thomas Haagen aus der Ruhr fragte uns: “Wird es eine individuelle laufende Nummer für jedes Geschmacksmuster bei Designprotection geben?” Die Antwort lautet:
Nein, es gibt keine fortlaufenden Nummern bei Designprotection.
Das liegt daran, dass Designprotection kein Register ist, wie es z.B. das DPMA für eingetragene Geschmacksmsmuster darstellt. Designprotection ist eine Plattform, auf der Design in der Art offenbart werden können, dass “die interessierten Fachkreise im normalen Geschäftsbetrieb davon Kenntnis erlangen konnten.” Wenn die weiteren Schutzvoraussetzungen erfüllt sind, kann der Designer für das Design Schutz durch das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster in Anspruch nehmen. Es findet jedoch keine Prüfung und auch keine fortlaufende Registrierung statt.
Eine Nummer würde den Eindruck erwecken, dass eine Veröffentlichung bei Designprotection zwingende Voraussetzung für das nGGM ist und das anderseits die bei uns gelisteten Design sämtliche durch nGGM geschützten Designs umfassen. Beides ist nicht der Fall. Auch anderweitige Veröffentlichung, z.B. auf einer Fachmesse, kann die Voraussetzungen des nGGM erfüllen und demzufolge sind und können auch Designs, die nicht bei Designprotection zu finden sind, durch das nGGM geschützt sein. Eine fortlaufende Numerierung ist deshalb auch für die Zukunft nicht vorgesehen.
Posted: November 15th, 2011 | Author: Peter | Filed under: deutsch | Tags: designschutz, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht | No Comments »
Ein lesenswertes eBook zum Schutz von Designs haben die Seifried IP Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main veröffentlicht. Insbesondere werden die unterschiedlichen Schutzrechte in Bezug auf den Designschutz im Textilbereich näher beleuchtet.
Der Download ist kostenlos.
Posted: April 14th, 2010 | Author: Peter | Filed under: deutsch | Tags: design schützen, designschutz, Gemeinschaftsgeschmacksmuster | No Comments »
Erstmals hat das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) ein Urteil zum Designschutz durch das 2003 eingeführte Gemeinschaftsgeschmacksmuster gefällt. Ein Geschmacksmuster für “Pogs” (kleine Spielscheiben, die mit Bildern bedruckt sind) der Firma Pepsico muss gelöscht werden, da es gegen ein älteres Geschmacksmuster verstößt. Das Gericht kam zu dem Schluß, dass der Gesamteindruck der “Pogs” mit dem Design des älteren Geschmacksmusters übereinstimme und nicht anders ist. Ein Design muss aber Eigenart aufweisen, also anders sein, um durch ein Geschmacksmuster geschützt werden zu können.
Das Urteil wird als eine Tendenz in Richtung “stärkerer Designschutz” gewertet. Der ältere Rechteinhaber hat sich durchgesetzt, wogegen er in den beiden früheren Instanzen verloren hat. Pepsico kann das Urteil noch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) prüfen lassen.
Posted: April 1st, 2010 | Author: Peter | Filed under: deutsch | Tags: 1.April, design schutz, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Geschmacksmuster, kostenpflichtig | 2 Comments »
Über 6 Jahre nach seiner Einführung erhält das bislang kostenlose Schutzrecht für Designs ein Preisschild. “Die kostenlose Variante hat nicht die erhoffte Breitenwirkung erzielt”, ist aus dem Europäischen Harmonisierungsamt in Alicante zu erfahren.
Das nicht eingetragene Geschmacksmuster wurde 2004 vorgestellt, um die Rechte der Designer zu stärken und sich ähnlich dem Urheberrecht für Künstler als kostenloses Schutzrecht für Designs und äußere Erscheinungsformen im Allgemeinen etablieren. Während Musiker, Autoren und weitere Urhebergruppen ohne Registrierung durch das Urheberrecht geschützt werden, mussten Designer bis vor wenigen Jahren noch auf das kostenpflichtige Geschmacksmuster zurückgreifen. Designs mussten beim DPMA (nationales Geschmacksmuster) oder Harmonisierungsamt (europäisches Geschmacksmuster) registriert werden. Nur ein geringer Anteil aller Designs wurde dieser Schutzprozedur unterzogen mit der Folge, dass die Mehrzahl aller entwickelten Designs ohne Schutzrecht existierte.
Die Kosten eines Gemeinschaftsgeschmackmusters liegen bei €350. Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster nach nGGM war bislang kostenlos zu haben, trotzdem findet dieses Schutzrecht in der Praxis nur marginale Anwendung.
Während einerseits die mangelnde Aufklärungsarbeit in den Mitgliedsländern bemängelt wird, sehen Experten auch die schwierige Beweislage im Konfliktfall als Ursache. Im Gegensatz zum eingetragenen Geschmacksmuster, muss der Inhaber eines nicht registrierten Geschmacksmusters im Konfliktfall sein Schutzrecht beweisen. Konkret muss er darstellen, dass sein Design zum Offenbarungszeitpunkt die Schutzvoraussetzungen erfüllt hat, also sowohl Neuheit als auch Eigenart aufgewiesen hat. Besondere Schwierigkeiten bereitet in der Praxis jedoch der exakte Nachweis des Offenberungszeitpunktes. Besonders bei Veröffentlichungen in Online-Medien fällt aufgrund der flüchtigen Natur von Onlineportalen der Nachweis schwer. Zudem kann nur selten nachgewiesen werden, dass die Veröffentlichung eines Designs auch die notwendigen Fachkreise erreichen konnte.
Der Gesetzgeber war sich dieser Risiken bei Einführung des kostenlosen Schutzrechts bewusst, nahm sie jedoch in Kauf, da auch das etablierte Pendant Urheberrecht über keine Registrierung verfügt. Die beim Urheberrecht analog auftretenden Beweisprobleme haben jedoch der Bekanntheit und der Nutzung dieses Schutzrechts nie geschadet, im Gegensatz zum kostenlosen Schutzrecht für Designs.
Das HABM zieht nun Konsequenzen und belegt das nicht eingetragene Geschmacksmuster ab dem 1.Juli 2010 mit einer Gebühr von €45. Die Gebühr ist per Vorkasse an das HABM zu entrichten und muss im Konfliktfall durch Quittung nachgewiesen werden. Durch das Ende der Gebührenfreiheit soll die Schutzwirkung und Ernsthaftigkeit des alternativen Geschmacksmusterschutzes leichter vermittelt werden können. Die eingenommen Gebühren werden in nationale Aufklärungskampagnen investiert.
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Update vom 2.4.2010: Natürlich handelt es sich bei dieser Meldung um einen Aprilscherz, (fast) alle haben schon vermutet. Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist und bleibt kostenlos, daran ändert sich nichts. Schön wäre es trotzdem, wenn die EU ihre Mittel dafür einsetzen würde, den Kenntnisstand zu diesem Schutzrecht unter den Designern zu verbessern und für Aufklärung zu sorgen. Das kostenlose Schutzrecht für Designer wird nach wie vor viel zu wenig genutzt.
Designprotection.com ist eine kostenlose Internetplattform zur Offenbarung von Designs, die durch ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster geschützt werden sollen. Veröffentlichte Designs erhalten hier eine Modifikationssperre und zusätzlich zur Onlineveröffentlichung wird ein PDF-Dokument per Email, welches sämtliche Details zum Offenbarungsnachweis beinhaltet. Den Zugang zu den Fachkreisen erhält Designprotection.com u.a. durch die Allianz Deutscher Designer (AGD), welche bei Designprotection.com offenbarte Designs parallel im internen Bereich Ihrer Website vorstellen.
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