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Neues Logo für McDonald`s

Posted: February 8th, 2010 | Author: Peter | Filed under: deutsch | Tags: , , | No Comments »

McDonald’s wird grüner. Zumindest das Logo soll hier einen Anfang machen. Das grelle Rot soll einem natürlicheren und weicherem Grünton weichen. Doch keine Angst: Das goldene M wird weiterhin erhalten bleiben. Die Deutschlandtochter des US-Unternehmens gilt hierbei als Vorreiter des Relaunch. So sollen auch alle neuen Restaurants den Gast in ein angenehmes grünes und umweltfreundliches Umfeld entführen, wobei auch der Grünton des Logos im und am Gebäude wiederzufinden sein wird.

Den ganzen Artikel zum Relaunch lesen Sie hier.


Danke an das IDZ

Posted: October 5th, 2009 | Author: Peter | Filed under: deutsch | Tags: , , , | No Comments »

DesignProtection wurde in den Oktober Newsletter des Internationalen Design Zentrums (Berlin) aufgenommen. Vielen Dank dafür. Und im Forum mediengestalter.info wurde eifrig über uns diskutiert. In der Diskussion haben wir bemerkt, dass manch einer den Geschmacksmusterschutz mit dem Markenschutz verwechselt. Das ist falsch.

Richtig ist, dass eine Markenanmeldung bei Designprotection.com nicht möglich ist. Wer eine Wort oder Bildmarke anmelden will, kann dies nur beim DPMA oder beim europäischen Harmonisierungsamt tun und wir raten jedem, sich vorher mit einem Markenanwalt zu beraten. Eine Markenanmeldung kostet in jedem Fall Geld.

DesignProtection schützt Designs nicht durch das Markenrecht sondern als nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Dies ist ein anderes Schutzrecht speziell für die “äußere Erscheinungsform von Erzeugnissen”, also was wir umgangssprachlich mit Design bezeichnen. Damit kann ein Logo geschützt werden genauso wie ein Stuhl, ein Autodesign, ein Webdesign oder ein Kommunikationsdesign.

Der Schutz gilt für 3 Jahre und er schützt in der gesamten EU vor Nachahmung. Hier sind die Voraussetzungen, die das Design erfüllen muss.

Der Schutz durch das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmackmuster wird in der Praxis nicht so weit reichen wie eine eingetragene Marke, da letztere auch Ähnlichkeiten, Verwechselungsgefahr, Produktklassen etc, berücksichtigt. Dafür ist dieses Schutzrecht kostenlos und es hindert nicht daran, zu einem späteren Zeitpunkt noch eine Marke anzumelden.

Möchte man dem Kunden mehrere Logos und Corporate Designs zur Auswahl vorstellen, kann man also alle Designs vorher mit DesignProtection durch nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster schützen. Hat sich der Kunde entschieden, sollte eine Markenanmeldung folgen.

Eine schöne Woche wünscht,
DesignProtection.com